Verbot von politischer Werbung vor den Kommunalwahlen in der Türkei
Am Tag vor den Kommunalwahlen in der Türkei, die am 31. März stattfinden werden, ist es gemäß der Entscheidung des Obersten Wahlausschusses untersagt, politische Werbung zu schalten. Dieses Verbot tritt ab Mitternacht vor dem Wahltag in Kraft und dauert bis zur Bekanntgabe der Öffnungszeit der Wahllokale am 31. März.
Die Werbeverbote betreffen alle Fernseh- und Radiosender sowie alle anderen Medienorgane, die über politische Werbung, Wahlen und Wahlergebnisse berichten. Bis morgen um 18:00 Uhr können jedoch mündliche, schriftliche und visuelle Propagandaaktivitäten der teilnehmenden politischen Parteien und Kandidaten ausgestrahlt werden.
Die Radio- und Fernsehratung der Türkei (RTÜK) hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass gemäß den Entscheidungen des Obersten Wahlausschusses ab heute um 23:59 Uhr bis zum Wahltag keine politische Werbung ausgestrahlt werden darf, aber Medienanbieter bis morgen um 18:00 Uhr mündliche, schriftliche und visuelle Propagandaaktivitäten der teilnehmenden politischen Parteien und Kandidaten zeigen dürfen.