Änderung der Yasa Gücünde Kararname
Im Februar wurde eine Änderung des Yasa Gücünde Kararname zur Erlassung von Verzugszinsen für die Vorauszahlung der Stromrechnungen der Moscheen beschlossen. Gemäß dem Beschluss des Ministerrats werden nun 90% der Verzugszinsen erlassen, wenn die Rechnungen vorab bezahlt werden.
Die allgemeine Begründung für die Änderung der Yasa Gücünde Kararname lautet: "Es besteht die Notwendigkeit, die Stromschulden der Moscheen, die dem Kıbrıs Türk Elektrik Kurumu verbunden sind, im Rahmen der Religions- und Gewissensfreiheit, die im Rahmen der Grundrechte und Freiheiten gemäß Artikel 23 der Verfassung der TRNC und im Rahmen der Gewissens- und Religionsfreiheit im Kıbrıs Vakıflar İdaresi liegen, zu strukturieren, um sicherzustellen, dass es während des 'Ramadan' zu keiner Unterbrechung aufgrund von Stromschulden kommt und die Gottesdienstfreiheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird."