Liste der nicht transportierbaren Artikel
Die Postabteilung hat eine Liste der Artikel veröffentlicht, die nicht per Post verschickt werden dürfen. Darunter fallen unter anderem explosive, giftige, verderbliche oder gesundheitsschädliche Substanzen. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und dem Schutz der Menschen.
Zu den nicht transportierbaren Artikeln gehören auch wertvolle Dokumente wie Checks, Schuldverschreibungen, Aktien und Anleihen. Darüber hinaus sind auch Gold, Silber, Schmuck, Edelmetalle und ähnliche Waren von der Sendung per Post ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es die Verantwortung des Absenders ist, sicherzustellen, dass die Sendungen den rechtlichen Bestimmungen des Ziellandes entsprechen.